Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Prüfung der Anspruchsgrundlage und der Bedarfe für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
- Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
- Gesamtfallverantwortung im Rahmen der sachlichen und fachlichen Prozessstandards, Hilfeplanung gem. §36 SGB VIII
- Sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung der Eingliederungshilfeleistung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften aus dem BTHG und Vorbereitung von Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Dritten
- Fachberatung anderer Fachkräfte zu Fragen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Mitwirkung in den verschiedenen Netzwerken zur EGH
- Prüfung, Einschätzung und Bearbeitung bzw. Abwendungen von Kindeswohlgefährdungen in den Fällen der eigenen Zuständigkeit gem. §8a, §4 Abs.3 KKG und ggfs. §42 SGB VIII, sowie bei Bedarf Anrufung des Familiengerichts
- Erfolgreicher Studienabschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen PKW gegen Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz
- Fachliche Kompetenz, insbesondere in Bezug auf Kenntnisse der Entwicklungspsychologie im Kindes- und Jugendalter sowie deren Behandlungsmöglichkeiten, Kenntnisse der Strukturen sozialer Hilfesysteme sowie Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts oder die Fähigkeit, sich diese kurzfristig anzueignen. Wünschenswerter Weise die abgeschlossene Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft. Gute Deutschkenntnisse runden Ihr fachliches Profil ab
- Eine ausgeprägte Methodische Kompetenz in Bezug auf Gesprächsführungstechniken, Konfliktmanagement und Krisenintervention
- Eine weit überdurchschnittliche soziale Kompetenz im Hinblick auf Kommunikationsfähigkeiten sowie eine neutrale, offene und konstruktive Haltung im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Lebensmodelle und Hintergründe
- Eine grundlegende digitale Kompetenz hinsichtlich der Bedienung von Standardsoftware (Microsoft Office-Produkte) sowie die Fähigkeit, sich perspektivisch auch in Fachverfahren zurechtzufinden
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter 02103/ 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.
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