Musikschullehrer*in (m/w/d) mit der fachlichen Ausrichtung Klarinette

Musikschullehrer*in (m/w/d) mit der fachlichen Ausrichtung Klarinette, 1. Bild

Taktvoll. Leidenschaftlich. Kulturprägend.

Beschäftigung:      unbefristet, Teilzeit mit 7 Unterrichtsstunden
Vergütung:             EG 9b TVöD 
Start:                       zum 01.09.2026

Sie möchten Ihre musikalische und pädagogische Leidenschaft in einer sinnstiftenden Tätigkeit verwirklichen? Sie schätzen eine gute Arbeitsatmosphäre, Chancengleichheit und Mitgestaltungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir suchen für unsere Musikschule eine*n

Musikschullehrer*in (m/w/d) mit der fachlichen Ausrichtung Klarinette

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Arbeitszeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken. Bitte geben Sie daher Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs an.

Ihr Aufgabengebiet:

Ihre Aufgaben

Die Stelle umfasst die musikpädagogische Tätigkeit als Lehrkraft für das Fach Klarinette an der Musikschule der Stadt Hilden.

Instrumentalunterricht

  • Sie erteilen qualifizierten Instrumentalunterricht im Fach Klarinette im Einzel- und Gruppenunterricht für Schülerinnen und Schüler verschiedener Alters- und Leistungsstufen.
  • Sie erteilen auch Unterricht im JeKits-Programm (aktuell in Kleingruppen von zwei bis vier Kindern).
  • Eine Aufstockung des Deputats zur Übernahme von JeKits-Ensembleleitungen ist grundsätzlich möglich.


Zusammenhangstätigkeiten

  • Sie führen die Zusammenhangstätigkeiten gemäß § 52 TVöD aus, u.a. die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Teilnahme an Konferenzen und Vorspielen
     

Bei Fragen zum Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Herrn Peschlow unter 02103 72 1252 oder Jan.Peschlow@hilden.de.

Was Sie zwingend mitbringen müssen:

Tarifbeschäftigte:

  • Abgeschlossenes musik- bzw. musikpädagogisches Studium (Bachelor oder Master) oder ein vergleichbarer Abschluss.
     

 

Wir erwarten zudem:

Methodische Kompetenz

Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz — ■■□□□

Neue musikpädagogische Inhalte, Unterrichtskonzepte und methodische Entwicklungen werden für den Unterricht aufgenommen und genutzt.

Anwendungskompetenz — ■■□□□

Musikpädagogisches Fachwissen wird sicher im Unterricht sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtseinheiten eingesetzt.

Selbstorganisationskompetenz — ■■■□□

Unterricht, Vor- und Nachbereitung sowie Termine werden eigenständig geplant und strukturiert durchgeführt.

Kreativität — ■■■□□

Unterrichtseinheiten werden abwechslungsreich gestaltet und an unterschiedliche Alters- und Leistungsstände angepasst.

 

Soziale Kompetenz 

Kommunikationsfähigkeit — ■■□□□

Informationen werden verständlich gegenüber Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie der Musikschulleitung vermittelt. Unterrichtsinhalte und organisatorische Hinweise werden adressatengerecht erläutert.

Konfliktfähigkeit — ■■□□□

Unterschiedliche Interessen im Unterrichtsalltag werden sachlich aufgegriffen und lösungsorientiert bearbeitet.

Kritikfähigkeit — ■■□□□

Rückmeldungen zum Unterricht werden aufgenommen und für die Weiterentwicklung der Unterrichtsgestaltung genutzt.

Serviceorientierung — ■■■□□

Anliegen von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten werden freundlich und zuverlässig bearbeitet.

Netzwerk-Kompetenz — ■■□□□

Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, Schulen sowie weiteren Beteiligten unterstützt einen abgestimmten Unterrichtsbetrieb.

 

Persönliche Kompetenz

Verantwortungsbereitschaft — ■■■□□

Verantwortung für den Unterricht, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie die übertragenen Aufgaben wird zuverlässig übernommen.

Veränderungskompetenz — ■■□□□

Neue organisatorische oder pädagogische Anforderungen werden in die Unterrichtsgestaltung integriert.

Selbstentwicklungskompetenz — ■■□□□

Fortbildungsangebote werden genutzt, um musikpädagogische und didaktische Kenntnisse aktuell zu halten.

Einsatzbereitschaft / Initiative — ■■■□□

Zusätzliche Aufgaben im Rahmen von Veranstaltungen, Projekten oder schulischen Aktivitäten werden bei Bedarf übernommen.

Selbstreflexionsfähigkeit — ■■□□□

Unterrichtserfahrungen werden ausgewertet und für die kontinuierliche Verbesserung der Unterrichtsqualität genutzt.

 

IT- und Medienkompetenz 

IT-Anwendungskompetenz — ■■■□□

Digitale Anwendungen werden zur Unterrichtsvorbereitung, Dokumentation und Kommunikation sicher eingesetzt.

Medienkompetenz — ■■□□□

Digitale Medien werden situationsgerecht zur Unterstützung des Unterrichts und der Zusammenarbeit eingesetzt.

(Erläuterung der aufgeführten Ausprägungsgrade der Kompetenzen: ■□□□□ grundlegend ausgeprägt/ ■■□□□ Solide ausgeprägt/ ■■■□□ gut ausgeprägt/ ■■■■□ sehr gut ausgeprägt/ ■■■■■ außerordentlich ausgeprägt)

Warum die Stadt Hilden?

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine sinnstiftende Tätigkeit in der musikalischen Bildung und kulturellen Teilhabe
  • Ein motiviertes, unterstützendes Kollegium und eine angenehme Arbeitsatmosphäre
  • Chancengleichheit, Vielfalt und Mitgestaltungsmöglichkeiten im Musikschulalltag
  • Familienfreundliche Rahmenbedingungen und Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen
  • Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD / LBesG NRW inkl. Zusatzversorgung
  • Attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Entwicklungsperspektiven in verschiedenen Fachbereichen
  • Veranstaltungsräume und moderne Ausstattung in zentraler Lage
  • Klimazuschuss auf das Deutschlandticket (25 %)
  • Gute Erreichbarkeit

 

Vielfalt ist unsere Stärke. Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Karriere bei uns beginnt hier – bewerben Sie sich!

Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland. 

Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofi, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 27.07.2026!