Küchenkraft (m/w/d) im Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle

Küchenkraft (m/w/d) im Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle, 1. Bild

Vielfältige Aufgaben und Perspektiven - gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft und gemeinsam mit unseren über 1.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Hilden. Werden Sie Teil unserer Stadtverwaltung und leisten mit uns einen Beitrag für das Gemeinwohl und eine hohe Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger.
 

Im Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Familienzentrum „Kunterbunt/Traumquelle“ - ist zum 01.08.2026 eine unbefristete Teilzeitstelle als

Küchenkraft (m/w/d)

mit 20 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 2 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bewertet.

Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Familienzentrums (werktäglich 7 Uhr bis 16.30 Uhr). Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließzeiten des Familienzentrums abzustimmen, insbesondere auf die Sommerschließzeiten.

Ihr Aufgabengebiet:

Zum Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Annehmen der Essenslieferung (u.a. Prüfung nach Hygienevorschriften) 
  • Mitverantwortung für die sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln in den Kühlräumen
  • Aussortieren und Entsorgen verdorbener Ware
  • Kontrolle der Lagerbestände, Meldung von offenen Posten
  • Mitwirkung bei der Bestellung des Essens
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Essenspläne
  • Temperaturmessung der Kühlschränke
  • Meldungen von Schäden und Defekten an die pädagogische Leitung des Familienzentrums
  • Einkauf und Zubereitung von Lebensmitteln/Waren
  • Vorbereitung von Lebensmittelrohprodukten
  • Zubereitung von kalten und warmen Speisen/Getränken nach Anweisung der Einrichtungsleitung
  • Portionieren und Anrichten von kalten und warmen Speisen unterschiedlichster Art 
    Essen- und Getränkeausgabe
  • Mitverantwortung für Sauberkeit, Ordnung und Pflege (Einhaltung der Standards und Vorschriften) von Küche, Geräten sowie Geschirr
  • Aufräum-, Spül- und Reinigungsarbeiten
  • Beachtung der Hygienevorschriften (Mitverantwortung für eine korrekte Handhabung und Lagerung von Putzmaterialien und Hygieneausrüstung)
  • Mithilfe bei der Bestellung von Putzmaterialien in Zusammenarbeit mit der Leitung des Familienzentrums und Meldung von Bedarfen
  • Mitverantwortung an einer ordnungsgemäßen Mülltrennung und -entsorgung (alle Abfälle betreffend)
  • Waschen und Bügeln (Handtücher, Reinigungstücher etc.)

Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Walder, Teamleiterin für den Bereich Kindertageseinrichtungen, unter der Telefonnummer 02103/72-1507.

 
 

Ihr Profil:

Folgende unverzichtbare Anforderungen werden an die Interessentinnen und Interessenten gestellt:

  • Verlässlichkeit
  • hohes Maß an Hygienebewusstsein
  • Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Kooperationsbereitschaft
  • Sauberkeit
  • Gründlichkeit

Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.  

Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.

Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.

Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Baumgärtner unter Telefonnummer (02103) 72-1184 bzw. bewerbung@hilden.de.
 
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 25.05.2026!