Küchenkraft (m/w/d)
Zuverlässig. Sorgfältig. Teamfähig.
Beschäftigung: unbefristet, Teilzeit mit 13,5 Wochenstunden
Vergütung: EG 2 TVöD
Start: 01.04.2026
Ob Geschirr spülen, Küchenflächen reinigen oder bei der Essensausgabe helfen – Ihre Unterstützung sorgt dafür, dass in unseren Kitas und Schulen alles reibungslos läuft.
Sie arbeiten gern im Team, mögen klare Abläufe und behalten auch im Trubel den Überblick? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Im Offenen Ganztag an der Gemeinschaftsgrundschule im Kalstert - ist zum 01.04.2026 eine unbefristete Teilzeitstelle als
Küchenkraft (m/w/d)
mit 13,5 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 2 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bewertet.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Grundschule. Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließungszeiten der Grundschulen abzustimmen, insbesondere auf die Schließzeiten während der Sommerferien.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Arbeitszeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken. Bitte geben Sie daher Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs an.
Ihr Aufgabengebiet:
Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich:
- Unterstützung bei der Essenszubereitung und -ausgabe in Kita- oder Schulküchen
- Spülen, Reinigen und Desinfizieren von Küchenutensilien und Arbeitsflächen
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Vorbereitung einfacher Speisen oder Snacks
- Unterstützung beim Wareneingang und bei der Lagerpflege
Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Puddu-Mietzke unter der Telefonnummer 02103/72-3327.
Was Sie mitbringen sollten:
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Gerne erste Erfahrung in Küchen- oder Reinigungsbereichen
- Teamfähigkeit und freundlicher Umgang mit Kindern und Kolleg*innen
- Bereitschaft zur Schichtarbeit (Früh- und Mittagsdienste) nach Absprache
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impf-nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Warum die Stadt Hilden?
Unser Angebot:
- Fester Einsatzplan mit verlässlichen Arbeitszeiten, passend zur Kita- und Schulorganisation
- Kollegiales Arbeitsumfeld mit kurzen Wegen, klarer Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung
- Moderne Küchenausstattung, regelmäßige Wartung der Geräte sowie ergonomische Arbeitsbedingungen
- Fachgerechte Einarbeitung, damit Sie gut starten können
- Tarifliche Bezahlung nach TVöD EG 2 inklusive Sonderzahlung und zusätzlicher Altersvorsorge (ZVK)
- 25 % Klimazuschuss zum Deutschlandticket
- Anerkennung und Wertschätzung, z. B. durch Mitarbeiterfeste, Teambesprechungen und eine offene Feedbackkultur
- Kostenlose Beratung in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Unterstützungsangebot
Vielfalt ist unsere Stärke! Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Karriere bei uns beginnt hier – bewerben Sie sich!
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 16.03.2026!
