Kraftfahrer*in und Mülllader*in
Gestalten Sie mit uns die Stadt von morgen - zuverlässig, praktisch, teamstark!
Beschäftigung: befristet, Vollzeit mit 39 Wochenstunden
Vergütung: EG 5/6 TVöD
Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Haben Sie Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit an der frischen Luft? Es reizt Sie, aktiv im Stadtgebiet unterwegs zu sein und gemeinsam im Team für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen? Sie packen gerne mit an und schätzen praktische, körperliche Arbeit? Dann haben wir genau die richtige Stelle für Sie!
Wir suchen für den städtischen Bauhof - Abfallbeseitigung - zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Kraftfahrer*in und Mülllader*in (m/w/d)
Die Eingruppierung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen in die EG 5 TVöD oder EG 6 TVÖD (Erläuterung siehe unten). Die monatliche Erschwernispauschale beträgt ca. 284 Euro. Es erfolgt der Einsatz in Vollzeit in einer 4-Tage-Woche. Es handelt sich hierbei um eine befristete Stelle (Krankheitsvertretung für die Dauer einer Erkrankung, zunächst jedoch längstens für 6 Monate).
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Arbeitszeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken. Bitte geben Sie daher Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs an.
Ihr Aufgabengebiet:
- Leerung der Abfallbehälter im Stadtgebiet
- Führen eines Entsorgungsfahrzeuges
- Unterstützung der sonstigen Bereiche des Zentralen Bauhofes nach Bedarf
Eine Teilnahme an Rufbereitschaften und/ oder Wochenend-/ Sonderdiensten ist erforderlich.
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Rühlow (stellvertretende Amtsleitung) unter 02103 / 72 1720 bzw. ute.ruehlow@hilden.de
Das bringen Sie unbedingt mit:
- Führerschein der Klasse C (alt Klasse 2)
- in Verbindung mit der Berufskraftfahrer*in-Qualifikation ohne Kombination einer abgeschlossenen, förderlichen dreijährigen Ausbildung (Eingruppierung in die EG 5)
oder
-
- in Verbindung mit der Berufskraftfahrer*in-Qualifikation mit Kombination einer abgeschlossenen, förderlichen dreijährigen Ausbildung (Eingruppierung in die EG 6)
oder
-
- in Verbindung mit einer bereits unbefristeten Beschäftigung in Vollzeit im Bereich der Abfallbeseitigung
Wir erwarten zudem:
- eigenständiges, zuverlässiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Fähigkeit zur Teamarbeit in einer festen Fahrzeugbesatzung
- körperliche Eignung (z.B. ständiges Bücken, Heben, Tragen auch von schwereren Lasten)
Warum die Stadt Hilden?
Unser Angebot:
- Attraktive Vergütung nach TVöD inklusive regelmäßiger Tariferhöhungen und einer jährlichen Sonderzahlung
- Moderne technische Ausstattung – unsere Arbeitsplätze und Werkzeuge werden kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten
- Geregelte Arbeitszeiten und ein zuverlässiger Dienstplan, der private Planungssicherheit schafft
- 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzliche freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Verlässliche betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
- Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Arbeit durch eine offene Feedbackkultur und gemeinschaftliche Teamevents
- Verbindliche Kommunikationswege und strukturierte Arbeitsabläufe
- Unterstützung in schwierigen Lebenslagen durch ein unabhängiges, kostenloses Beratungsangebot
Bei uns zählen nicht nur Ihre handwerklichen Fähigkeiten – sondern auch Ihr Wohlbefinden. Wir möchten, dass Sie gerne zur Arbeit kommen.
Vielfalt ist unsere Stärke. Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Karriere bei uns beginnt hier – bewerben Sie sich!
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofi, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 04.10.2026!
